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Hygienekonzept
Kundenkontaktdaten sowie Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Fitnessstudios
bzw. der Geschäftsräume sowie die Teilnahme an Kursen – unter Einholen des
Einverständnisses – werden nach § 2a Absatz 1 der CoronasSchVO erhoben. Gästen,
die nicht zur Einhaltung der aufgestellten Regeln bereit sind, wird im Rahmen des
Hausrechts der Zutritt verwehrt.
Der Zutritt zum DP Studio ist auf 30 Personen beschränkt.
Für Kundinnen/ Kunden gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach §2 Absatz
3 CoronaSchVO mit Ausnahme der Sitzplätze und Trainingsfläche. In stark frequentierten
Bereichen/ Warteschlangen sind Abstandsmarkierungen angebracht.
Die Beschäftigten werden in die vorgenannten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
(inkl. allgemeiner Regeln des Infektionsschutzes, wie „Niesetikette“, Einordnung von
Erkältungssymptomen, etc.) unterwiesen. Kundinnen/ Kunden werden durch Hinweisschilder,
Aushänge usw. über die einzuhaltenden Regeln informiert.
Kundinnen und Kunden sowie Beschäftigte mit Symptomen einer Atemwegsinfektion erhalten keinen
Zutritt zu dem DP Studio. Ausnahmen bei Beschäftigten sind nur nach
ärztlicher Abklärung zulässig.
Kundinnen und Kunden müssen sich nach Betreten des DP Studios die Hände waschen
oder desinfizieren. Das Desinfektionsmittel (mind. „begrenzt viruzid“) wird im
Eingangsbereich bereitgestellt.
Die Sammelumkleiden und Duschen sind unter Wahrung des Mindestabstands von 1,5m zu nutzen.
Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestabstands, wie Sperrung von Spinden und Duschen, werden
vom Betreiber vorgenommen. In den Sammelumkleiden werden Desinfektionsmittel/ mind. fettlösliche
Reiniger zur Desinfektion der Spinde und Kontaktflächen bereitgestellt. Diese werden nach jeder
Benutzung von den Kundinnen/ Kunden gereinigt. Es erfolgt zudem eine der Besucherfrequenz
angemessene regelmäßige Reinigung der Arbeits- und Kontaktflächen durch das Personal.
Im Wellnessbereich des DP Studios werden die Saunen mit einer Temperatur von mindestens
80 Grad Celsius betrieben. Alle Kontaktflächen wie Stühle, Tische, Liegen, etc. werden regelmäßig
mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger gereinigt. Es dürfen nur selbst mitgebrachte oder käuflich
erworbene Badeschuhe, Handtücher, etc. benutzt werden.
Die Bewirtung im Gastronomiebereich des DP Studios wird nach den Vorgaben für die Gastronomie
erfolgen. Kundinnen/ Kunden muss ein Platz zugewiesen werden (Sitzplatzpflicht). Ein Rückstau von Gästen
im Wartebereich wird vermieden. Zwischen den Tischen liegt ein Mindestabstand von 1,5m vor (gemessen ab
Tischkante bzw. den zwischen zwei Tischen liegenden Sitzplätze). Ggf. wird eine bauliche Abtrennung
zwischen den Tischen errichtet, die eine Übertragung von Viren für den Tisch- und kompletten Sitzbereich
verhindert. Sitzbereiche, die unmittelbar in der Nähe eines Arbeitsplatzes (Theke, etc.) sind, werden durch
eine zusätzliche Barriere (Plexiglasscheiben) getrennt. Ein Mindestabstand von 1,5m zu den Bewegungsräumen
des Personals wird eingehalten. Eine Durchgangsbreite, mit der beim Durchgehen die Einhaltung des Mindestabstands
von 1,5m zu den, an den Tischen sitzenden Kundinnen/ Kunden, ist geschaffen. Eine entsprechende Raumskizze
über die Tischanordnung liegt zur Einsicht bereit. Gebrauchsgegenstände werden nicht offen auf den Tischen
bereitgestellt, sowie Speisen am Tisch ausschließlich als Tellergerichte verzehrt. Speisen in der Auslage
werden durch eine Barriere geschützt. Alle Kontaktflächen, wie Arbeitsflächen, Polster, Stühle, Tische, etc.
werden nach dem Gebrauch mit einem fettlöslichen Reiniger durch das Personal gereinigt. Spülvorgänge für
Geschirr und Gläser werden möglichst maschinell und bei mindestens 60 Grad Celsius durchgeführt.
Die Beratung von Kundschaft (Beratungsgespräche, Erstunterweisungen, Trainingsplanungen, Ernährungsberatungen,
etc.) werden unter Wahrung des Mindestabstands von 1,5m durchgeführt
Die Räumlichkeiten des DP Studios werden in regelmäßigen Abständen vollständig gut durchlüftet
Bei Kursen wird der Zugang zum Kursraum so geregelt, dass ein Mindestabstand von 1,5m gesichert wird
Die Fitnessgeräte sind entsprechend angeordnet, dass der Abstand zwischen zwei gleichzeitig mit Kundinnen/Kunden
besetzten Sportgeräten mindestens 1,5m beträgt. Eine Raumskizze, aus der sich die Abstände erkennen lassen
wird vor Ort bereitgestellt.
Beschäftige tragen in allen Räumlichkeiten – soweit keine medizinischen Gründe entgegenstehen- eine Mund-Nasen-Bedeckung.
Diese wird bei Durchfeuchtung gewechselt / bei mindestens 60 Grad Celsius gewaschen. Trainerinnen/ Trainer bzw.
Kursleiterinnen/ Kursleiter können – sofern dies zur Ausübung der Tätigkeit erforderlich ist – unter Wahrnehmung
der Abstandsreglung auf eine Mund-Nasen-Bedeckung verzichten.
Die Sitzflächen der Geräte werden bei der Benutzung von den Kundinnen/ Kunden durch das Unterlegen großer,
selbstmitgebrachter Handtücher abgedeckt. Die Sitzflächen sowie jegliche Kontaktflächen werden von den Kundinnen/ Kunden
nach der Benutzung mit Desinfektionsmittel/ mind. einem fettlöslichen Reiniger gereinigt.
Wiederverwendbare Reinigungstücher, sowie ein geeigneter Reiniger wird vom Studio bereitgestellt. Pro Kundin/ Kunde wird ein
Reinigungstuch bereitgestellt, welches nach der Benutzung bei mind. 60 Grad Celsius gewaschen wird. Die geeigneten
Reinigungsmittel werden an verschiedenen Stationen auf der Trainingsfläche bereitgestellt.
Es erfolgt zudem eine der Besucherfrequenz angemessene regelmäßige Reinigung der Arbeits- und Kontaktflächen durch das Personal.
Sportequipment, mit denen die Kundinnen/ Kunden in Kontakt kommen werden nach jeder Benutzung von den Kundinnen/ Kunden
gereinigt. Es erfolgt zudem eine der Besucherfrequenz angemessene regelmäßige Reinigung des Sportequipments durch das
Personal. Sportequipment , deren Kontaktflächen schwer zu reinigen sind, werden nicht zur Verfügung gestellt.
In Sanitär-, Gemeinschafts-/ Pausenräumen werden Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur
Verfügung gestellt. Die Räume werden in kurzen Intervallen (mind. zweimal täglich) gereinigt. Auch in diesen
Räumlichkeiten wird der Mindestabstand von 1,5m eingehalten. Alle genutzten Geschäftsräume werden ausreichend
gelüftet und Abfälle in kurzen Intervallen und ordnungsgemäß entfernt.
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